Menschenrechtsberatung

Wirtschaft und Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte und wirtschaftlicher Erfolg müssen kein Widerspruch sein. 

Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung und Realisierung von Menschenrechten.

Die Achtung der Menschenrechte und wirtschaftlicher Erfolg müssen kein Widerspruch sein. Im Gegenteil: Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung und Realisierung von Menschenrechten. Umgekehrt ist die Achtung von Menschenrechten essenziell für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg, Reputation und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.

Als unabhängige Beraterin unterstütze ich Unternehmen und Organisationen dabei, Menschenrechte in die Praxis umzusetzen. Mit menschenrechtlichem Fachwissen und systemischem Beratungsansatz begleite ich Sie, mögliche Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf globale Menschenrechtsstandards zu erkennen, Konzepte zur Achtung der Menschenrechte zu entwickeln und diese nachhaltig in Ihrer Organisation umzusetzen.

Was ich für Sie tun kann

Ein Due Diligence Process zur Achtung der Menschenrechte, wie in den UN Leitprinzipien für Witrschaft und Menschenrechte beschrieben und in der nicht-finanziellen Berichterstattung gefordert, umfasst die Identifikation von Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf die Menschenrechte, die Integration der Ergebnisse und Erarbeitung entsprechender Konzepte, die Evaluierung der Maßnahmen und die Kommunikation des Prozesses. 

Ich begleite Ihr Unternehmen bei der nachhaltigen Implementierung und Umsetzung der einzelnen Schritte eines solchen Due Diligence Prozesses. 

Human Rights Due Diligence 
Gemeinsam machen wir die Theorie zur gelebten Praxis. 
Assessment
  • Analyseworkshop mit unternehmensrelevanten Stakeholdern
  • Identifikation von
    • menschenrechtlichen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns
    • Chancen und Risiken in der Förderung von Menschenrechten
  • Erstellung einer unternehmensspezifischen Menschenrechtsmatrix
Action Plan
  • Workshops mit relevanten Unternehmenseinheiten 
  • Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen zur Förderung und Achtung der Menschenrechte
  • Erstellung eines menschenrechtlichen Action Plans für das gesamte Unternehmen
  • Entwicklung und Implementierung von Monitoringprozessen
Kommunikation
  • Unternehmensinterne Kommunikation mittels Informationsveranstaltungen
  • Strategieentwicklung für die externe Kommunikation und Marktpositionierung
Evaluierung
Workshop zur Evaluierung der Maßnahmen und Adaption des Action Plans
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